Informationen rund um die Wohnungsmiete

Wohnungsvermietung

Besichtigungstermin

Wenn Sie eine Wohnung besichtigen möchten, dann vereinbaren Sie einen individuellen Termin, gerne per E-Mail, mit uns. Sollten Sie sich für eine Wohnung interessieren, die z.B. aufgrund von Modernisierung noch nicht besichtigt werden kann, merken wir Ihre Anfrage gerne vor und informieren Sie über die nächste Besichtigungsmöglichkeit.

Courtage

Seit Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ im Jahr 2015 sind Wohnungsangebote für den Mieter grundsätzlich courtagefrei.

Abschluss Mietvertrag

Senden Sie uns Ihre Selbstauskunft und alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post zu. Im Falle einer Zusage erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung, einen Entwurf des Mietvertrages zur Durchsicht und Informationen zur Einzahlung der Mietkaution.
Sie vereinbaren dann einen Termin bei uns im Büro zur Unterschrift der Mietverträge.
Schließlich vereinbaren wir einen Termin zur Schlüssel- und Wohnungsübergabe. Dieser kann nur stattfinden, wenn die Kaution auf dem Konto eingegangen ist und der unterschriebene Mietvertrag vorliegt.

In der Miete enthaltene Kosten

Die einzelnen Positionen der Nettokaltmiete und Betriebskostenvorauszahlungen entnehmen Sie bitte dem Vermietungsexposé.
Die Betriebskostenvorauszahlung kann je nach Objekt unterschiedliche Positionen umfassen. Strom, Wasser und Gas rechnet der Mieter/ die Mieterin jedoch selbständig mit den Versorgern ab.
Die Treppenhausreinigung erfolgt bei unseren Objekten generell durch einen Dienstleister und ist ein Teil der Vorauszahlung.
Selbstverständlich beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen zu den genauen Kostenpositionen des jeweiligen Objekts.

Beginn des Mietverhältnisses

Kaution

Alle Informationen zur Einzahlung Ihrer Kaution, wie etwa Kautionsbetrag und Kontoverbindung, finden Sie in Ihren Mietvertragsunterlagen.
Der Kautionsbetrag muss vor dem Übergabetermin auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Nur dann kann die Wohnungsübergabe erfolgen. Ein Einzahlungsbeleg ist leider nicht ausreichend. Selbstverständlich können Sie die Kaution auch bei der Unterschrift des Mietvertrages bei uns im Büro in bar gegen Quittung entrichten.

Wohnungsgeberbestätigung

Laut Meldegesetz wird seit dem 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Anbzw. Ummeldung des Wohnsitzes bei den Meldebehörden benötigt.
In der Wohnungsgeberbestätigung sind alle bekannten meldepflichtigen Personen aufgeführt. Daher ist es wichtig, dass Sie uns bei Mietvertragsabschluss die Daten aller zukünftigen Bewohner der Wohnung mitteilen.
Wir stellen Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung automatisch nach Ihrem Einzug zu. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann diese Bestätigung erst nach Übergabe der Wohnung ausgestellt werden.

Anmeldung bei den Versorgern

Die An- und Abmeldungen bei den Versorgern für Strom, Wasser und Gas erfolgen durch den Mieter/ die Mieterin selbst. Bei Fragen hilft Ihnen hierbei unser Hausmeister gerne weiter.

Laufendes Mietverhältnis

Lastschrifteinzugsverfahren

Die Teilnahme an einem Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) erleichtert Ihnen die regelmäßige Zahlung Ihrer Miete. Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Antragsformular zu.
Der Einzug Ihrer Mietzahlungen mittels Lastschrift ist nur zum Monatsanfang möglich.
Das ausgefüllte Formular muss uns spätestens fünf Werktage vor Monatsende vorliegen, da die Bearbeitung des Lastschrifteinzugsverfahrens auch seitens der Bank einige Tage in Anspruch nimmt.

Notfalltelefonnummern

Notfallnummern finden Sie auf einem Informationsblatt, dass wir zusammen mit dem Mietvertrag aushändigen. Bitte nutzen Sie diese Telefonnummern nur in Notfällen und außerhalb unserer Bürozeiten.

Untermieter

Wenn ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse vorliegt, ist die befristete Untervermietung Ihrer Mietwohnung grundsätzlich möglich. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Für die Bearbeitung benötigen wir darüber hinaus: eine Kopie des Personalausweises des Untermieters, den genauen Zeitraum und den Grund für die Untervermietung.

Weitere Vertragspartner

Die Aufnahme eines weiteren Vertragspartners ist grundsätzlich möglich.
Für die Bearbeitung benötigen wir vom neuen Vertragspartner eine ausgefüllte Selbstauskunft inkl. Kopie des Personalausweises und aktuelle Einkommensnachweise.
Nach Eingang und positiver Prüfung der Unterlagen wird ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

Tierhaltung

Die Regelungen zur Tierhaltung sind im Mietvertrag festgehalten und nach Genehmigung möglich.
Eine Antragstellung bedeutet nicht automatisch eine Genehmigung. Es handelt sich stets um eine Einzelfallentscheidung, die ggf. auch widerrufen werden kann.

Kündigung des Mietverhältnisses

Wohnungskündigung

Kündigungen müssen stets von allen Mietvertragspartnern unterzeichnet werden und uns auf dem Postwege zugesandt werden. Eine Kündigung per E-Mail bzw. Fax ist gemäß der aktuellen Rechtssprechung nicht rechtswirksam.
Eine ordentliche Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats für den Mieter möglich. Samstag ist ein Werktag.
Diese allgemeine Kündigungsfrist wurde in der Mietrechtsreform 2001 geregelt und gilt für alle Wohnraummietverträge, auch für jene Mietverhältnisse, die bereits vor der Reform abgeschlossen wurden.
Falls Sie einen separaten Stellplatzmietvertrag abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass dieser ebenfalls gekündigt werden muss.

Auszug eines Vertragspartners

Das Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag ist grundsätzlich möglich.
Für die Bearbeitung benötigen wir vom verbleibenden Vertragspartner einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierzu lassen Sie uns bitte eine ausgefüllte Selbstauskunft inkl. Anlagen (Kopie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise) zukommen.
Die verbleibenden und die ausscheidenden Vertragsparteien sollten sich über den Verbleib der Kaution geeinigt haben und uns dies schriftlich mitteilen.
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.
Wenn alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen. Wurde das Mietverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen, kann es nicht nur von einem Vertragspartner gekündigt werden.

Kautionsauszahlung

Die gesetzliche Frist zur Abrechnung von Kautionen beträgt 6 Monate nach Vertragsende. In der Regel zahlen wir die Kaution innerhalb von 3 Monaten aus.
Damit wir Ihre Kautionsauszahlung reibungslos abwickeln können, teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Bankverbindung bereits mit der Kündigung mit.

Kautionseinbehalt

Ein Kautionseinbehalt aufgrund noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen wird mit dem letzten Abrechnungsergebnis verrechnet. Ein Guthaben wird Ihnen ausgezahlt.
Ein weiterer Grund für einen Kautionseinbehalt sind noch offene Mietforderungen oder Verpflichtungen, wie beispielsweise nicht beseitigte Mängel, die während des Wohnungsabnahmetermins festgestellt wurden.

Nebenkostenabrechnung für ehemalige Mieter

Auch für bereits ausgezogene Mietparteien kann die Nebenkostenabrechnung erst nach Ablauf des gesamten Abrechnungszeitraumes innerhalb des Folgejahres erstellt werden. Erst dann stehen die Nebenkosten für das jeweilige Grundstück fest und können zeitanteilig umgelegt werden.
Ein Beispiel: Auch wenn Sie bereits im März eines Jahres ausgezogen sind, erhalten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung erst im Folgejahr.

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